Termini e condizioni del servizio

 

 

nutrion GmbH  |  Veylon Partners

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand : 27.April 2026

 

§ 1  Anbieterkennzeichnung und Geltungsbereich der Marken

Anbieter aller nachfolgend beschriebenen Leistungen ist:

 

nutrion GmbH

Birkenweg 6

9490 Vaduz

Fürstentum Liechtenstein

Handelsregister: FL-0002.733.545-2

Geschäftsführer: Wolfgang Rudolf Mähr

E-Mail: info@nutrion.fit

Website: www.nutrion.fit

 

Die nutrion GmbH betreibt zwei eigenständige Geschäftsbereiche unter folgenden Marken:

 

     nutrion – Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Health- und Wellnessprodukten sowie artverwandten Waren über den Online-Shop unter www.nutrion.fit (nachfolgend «Online-Shop»).

     Veylon Partners – Unternehmens- und Managementberatung für natürliche und juristische Personen im In- und Ausland (nachfolgend «Beratungsleistungen»).

 

Beide Geschäftsbereiche werden durch die nutrion GmbH als einheitlichem Rechtsträger erbracht. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für beide Bereiche, wobei die jeweiligen bereichsspezifischen Abschnitte (§§ 5–9 für nutrion, §§ 10–17 für Veylon Partners) ergänzend und vorrangig zur Anwendung kommen.

 

§ 2  Anwendungsbereich und Vertragsparteien

2.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der nutrion GmbH und ihren Kunden, die über den Online-Shop Produkte erwerben oder Beratungsleistungen unter der Marke Veylon Partners in Anspruch nehmen.

 

2.2  Als «Verbraucher» gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschliesst, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als «Unternehmer» gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2.3  Abweichende Regelungen oder Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die nutrion GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die nutrion GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

 

2.4  Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die aktuelle Version ist jederzeit unter www.nutrion.fit/policies/terms-of-service abrufbar.

 

 

2.5  Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien, selbst wenn bei späteren Folgeverträgen oder Zusatzaufträgen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

 

§ 3  Vertragsschluss

3.1  Online-Shop (nutrion)

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware; der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande.

 

3.2  Beratungsleistungen (Veylon Partners)

Der Vertragsschluss für Beratungsleistungen von Veylon Partners erfolgt primär durch schriftliche Vereinbarung (Beratungsvertrag, Angebot mit schriftlicher Annahme oder Letter of Engagement). Verträge können jedoch auch durch mündliche Vereinbarung oder konkludentes Verhalten (insbesondere durch Aufnahme der Leistungserbringung und Entgegennahme durch den Kunden) begründet werden; in diesem Fall gelten diese AGB und die zuletzt kommunizierten Konditionen von Veylon Partners. Mündliche Nebenabreden zu einem bereits bestehenden schriftlichen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die nutrion GmbH. Projektbeschreibungen, Angebote und Präsentationen der nutrion GmbH stellen bis zur Unterzeichnung durch beide Parteien kein verbindliches Angebot dar.

 

3.3  Durch Abschluss eines Vertrages mit der nutrion GmbH bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

 

3.4  Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses gewissenhaft und wahrheitsgemäss gemacht zu haben. Allfällige Änderungen relevanter Angaben (z.B. Adresse, E-Mail, Kreditwürdigkeit) sind der nutrion GmbH unverzüglich bekannt zu geben.

 

§ 4  Allgemeine Pflichten beider Parteien

4.1  Die nutrion GmbH erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

 

4.2  Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Informationen und Daten vollständig, aktuell und richtig sind. Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.3  Beide Parteien verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Information über relevante Sachverhalte.

Teil A – Online-Shop nutrion (B2C / B2B)

§ 5  Produktangebot und Verfügbarkeit

5.1  Die nutrion GmbH bietet über ihren Online-Shop insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, Health- und Wellnessprodukte sowie artverwandte Waren an. Das aktuelle Sortiment ist dem Online-Shop zu entnehmen.

 

5.2  Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

 

5.3  Die nutrion GmbH behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit ohne Vorankündigung aus dem Sortiment zu nehmen oder zu ersetzen. Bei bereits bestellten, aber noch nicht gelieferten Produkten, die nicht mehr verfügbar sind, wird der Kunde unverzüglich informiert und die Bestellung storniert; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

 

5.4  Produktbilder dienen nur der Veranschaulichung. Geringe Abweichungen vom abgebildeten Produkt sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation, sofern die wesentlichen Eigenschaften unverändert sind.

 

§ 6  Preise, Zahlung und Versand (nutrion)

6.1  Alle im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich in der jeweils angezeigten Währung (CHF, EUR oder andere) inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie zzgl. allfälliger Versandkosten. Die Versandkosten werden vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.

 

6.2  Angebotene Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt. Die nutrion GmbH behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden je nach Bestellwert oder Lieferland nicht anzubieten.

 

6.3  Bei Zahlung per Kreditkarte oder vergleichbaren Systemen wird der Betrag mit Abschluss der Bestellung reserviert und mit Versand der Ware belastet.

 

6.4  Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Lieferzeiten sind Richtwerte und beginnen – bei Vorkassezahlung – nach Zahlungseingang. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse begründen keinen Schadenersatzanspruch.

 

6.5  Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt).

 

§ 7  Widerrufsrecht (nutrion – nur für Verbraucher)

7.1  Verbrauchern steht nach Massgabe des liechtensteinischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) i.V.m. der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (übernommen in den EWR) und den anwendbaren E-Commerce-Bestimmungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 

7.2  Widerrufsbelehrung

Wichtiger Hinweis: Der Online-Shop der nutrion GmbH vertreibt ausschliesslich Nahrungsergänzungsmittel sowie verwandte Health- und Wellnessprodukte. Aufgrund der besonderen Beschaffenheit dieser Waren bestehen die nachfolgend beschriebenen erheblichen Einschränkungen des Widerrufsrechts. Bitte lesen Sie § 7.4 sorgfältig, bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben.

 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit nachfolgend kein Ausschluss greift. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (nutrion GmbH, Birkenweg 6, 9490 Vaduz, Liechtenstein, info@nutrion.fit) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

7.3  Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

 

7.4  Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

 

a)  Geöffnete Nahrungsergänzungsmittel: Da es sich bei sämtlichen Produkten um Nahrungsergänzungsmittel handelt, sind diese nach Entfernung der Originalversiegelung durch den Verbraucher aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene gemäss Art. 16 lit. e der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU von der Rückgabe ausgeschlossen. Voraussetzung für diesen Ausschluss ist, dass das Produkt bei Lieferung versiegelt war und die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde.

 

b)  Eigens produzierte oder individualisierte Ware: Produkte, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder mit persönlichen Angaben versehen wurden, sind generell vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

c)  Waren, die nach Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

 

7.5  Abonnements – Stornorichtlinien

     Lieferrhythmus: Abonnementlieferungen erfolgen im Zweimonatsrhythmus. Der Kaufpreis wird in zwei monatlichen Teilbeträgen zu je 50 % in Rechnung gestellt.

     Kündigung: Abonnements können mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dem nächsten Abrechnungsdatum schriftlich (per E-Mail an info@nutrion.fit) gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Zweimonatszyklus wirksam.

     Widerrufsrecht bei Abonnements: Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt ausschliesslich für die erste Lieferung eines neu abgeschlossenen Abonnements, sofern die Ware ungeöffnet zurückgesandt wird.

     Rückgabe bei laufendem Abonnement: Eine Rückgabe bereits gelieferter Abonnementware ist – vorbehaltlich gesetzlicher Gewährleistungsrechte – ausgeschlossen, sobald die Originalversiegelung entfernt wurde.

     Zahlungen: Bereits fällige und geleistete Teilzahlungen für zurückliegende Lieferzeiträume werden nicht zurückerstattet.

 

§ 8  Gewährleistung und Haftung (nutrion)

8.1  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

 

8.2  Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt das gesetzliche Rügerecht.

 

8.3  Die Haftung der nutrion GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt die Haftung uneingeschränkt. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 2.2 gelten die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt; ein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit ist ihnen gegenüber nicht wirksam.

 

8.4  Für Schäden aus der zweckwidrigen Verwendung von Produkten, der Nichtbeachtung von Verzehrsempfehlungen oder Wechselwirkungen mit Medikamenten übernimmt die nutrion GmbH keine Haftung. Kunden werden darauf hingewiesen, bei gesundheitlichen Beschwerden oder der Einnahme von Medikamenten vorab ärztlichen Rat einzuholen.

§ 8a  Gewährleistung Beratungsleistungen (Veylon Partners)

 

8a.1  Veylon Partners ist, unabhängig von einem Verschulden, berechtigt und verpflichtet, ihr bekannt gewordene Unrichtigkeiten und Mängel an erbrachten Beratungsleistungen zu beheben und den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

 

8a.2  Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung. Diese Frist gilt ausschliesslich im B2B-Verhältnis; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 

§ 9  Muster-Widerrufsformular (nutrion)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück:

 

An: nutrion GmbH, Birkenweg 6, 9490 Vaduz, Liechtenstein, info@nutrion.fit

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ___________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________________

Datum: ___________________________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

Teil B – Unternehmensberatung Veylon Partners

§ 10  Leistungsangebot Veylon Partners

10.1  Unter der Marke Veylon Partners erbringt die nutrion GmbH Unternehmens- und Managementberatungsleistungen für natürliche und juristische Personen. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend:

 

     Strategische Planung und Unternehmensentwicklung

     Geschäftsoptimierung und Prozessentwicklung – AI Automations

     Organisations- und Strukturentwicklung

     Markt- und Wettbewerbsanalysen

     Corporate Finance

     M&A Begleitung

     Beteiligungen, Vermögen, Strukturierung

     Immobilien

 

10.2  Ausdrücklicher Hinweis: Veylon Partners tritt nicht als Anbieter von Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung auf und erbringt keine Tätigkeiten, die einer besonderen Bewilligung oder Zulassung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein oder eine andere Aufsichtsbehörde bedürfen. Die Beauftragung entsprechend qualifizierter Fachleute (Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzberater) liegt in der Verantwortung des Kunden.

 

10.3  Veylon Partners richtet sich primär an Unternehmer im Sinne von § 2.2. Soweit Verbraucher Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen ergänzend.

 

§ 11  Vertragsgegenstand und Leistungserbringung (Veylon Partners)

11.1  Der konkrete Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung und allfällige Meilensteine werden im individuellen Beratungsvertrag (Projektvereinbarung oder Letter of Engagement) schriftlich festgelegt. Im Zweifelsfall hat die schriftliche Vereinbarung Vorrang vor diesen AGB.

 

11.2  Veylon Partners schuldet – sofern im Beratungsvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart – eine sorgfältige, fachgerechte Beratungsleistung (Dienstleistung/Bemühenspflicht), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

 

11.3  Veylon Partners ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung beizuziehen, soweit dies für die Projektdurchführung sachgerecht ist. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschliesslich durch Veylon Partners. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den beigezogenen Dritten und dem Kunden. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei der nutrion GmbH.

 

11.3a  Soweit Veylon Partners Leistungen unter Beizug von Dritten erbringt und dabei Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Veylon Partners diese Ansprüche auf Verlangen des Kunden an diesen ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an die betreffenden Dritten halten.

 

11.4  Ort, Zeit und Form der Leistungserbringung (vor Ort beim Kunden, Remote, Workshops, Berichte, Präsentationen etc.) werden im Beratungsvertrag festgelegt. Veylon Partners ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen weisungsfrei, handelt nach eigenem fachlichem Ermessen und in eigener Verantwortung; es besteht keine Bindung an einen bestimmten Arbeitsort oder feste Arbeitszeiten.

 

11.5  Veylon Partners ist berechtigt, die für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vom Kunden einzuholen. Der Kunde stellt diese vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

 

11.6  Berichterstattung: Veylon Partners erstattet dem Kunden dem Arbeitsfortschritt entsprechend regelmässig Bericht. Den Abschlussbericht erhält der Kunde innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Projektabschluss, je nach Art und Umfang des Auftrags.

 

§ 12  Mitwirkungspflichten und Kreditwürdigkeit des Kunden

12.1  Der Kunde ist verpflichtet, Veylon Partners in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Mass zu unterstützen. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes Arbeiten erlauben. Dies umfasst insbesondere:

 

     Zeitgerechte Bereitstellung vollständiger, wahrheitsgemässer und relevanter Informationen, Daten und Unterlagen;

     Benennung eines zuständigen Ansprechpartners mit ausreichenden Entscheidungskompetenzen;

     Treffen der erforderlichen Entscheidungen innerhalb vereinbarter Fristen;

     Sicherstellung des Zugangs zu relevanten Systemen, Räumlichkeiten und Mitarbeitern;

     Information der eigenen Mitarbeitenden sowie allfälliger Arbeitnehmervertretungen über den Einsatz von Veylon Partners vor Beginn der Tätigkeit.

 

12.2  Der Kunde informiert Veylon Partners vollständig über laufende oder frühere Beratungsmandate Dritter, soweit diese für den Auftrag relevant sind.

 

12.3  Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Veylon Partners. Allfällige Mehraufwände, die aus solchen Verzögerungen entstehen, werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

12.4  Teilergebnisse, Entwürfe und Arbeitsdokumente, die Veylon Partners im Projektverlauf übermittelt, sind vorläufig und bedürfen einer abschliessenden Qualitätskontrolle. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Zwischenergebnisse ohne Zustimmung von Veylon Partners gegenüber Dritten zu verwenden oder zu veröffentlichen.

 

12.5  Kreditwürdigkeitsprüfung: Veylon Partners ist berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Kunden durch anerkannte und rechtlich dazu befugte Auskunftsstellen prüfen zu lassen. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit kann Veylon Partners vor Auftragsannahme eine angemessene Sicherheitsleistung (z.B. Vorauszahlung oder Bankgarantie eines im EWR oder der Schweiz niedergelassenen Kreditinstituts) verlangen.

 

12.6  Veylon Partners ist berechtigt, Aufträge in begründeten Fällen abzulehnen, insbesondere bei Zahlungsrückständen aus früheren Vertragsverhältnissen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung von Arbeitsergebnissen.

 

§ 13  Unabhängigkeit und Nicht-Abwerbeverbot

13.1  Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und treffen alle zumutbaren Vorkehrungen, um die Unabhängigkeit der beigezogenen Dritten und Mitarbeitenden von Veylon Partners zu wahren. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden zur direkten Anstellung oder Beauftragung von Mitarbeitenden oder Partnern von Veylon Partners.

 

13.2  Nicht-Abwerbeverbot: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich Veylon Partners zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient hat. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Veylon Partners anbietet.

 

§ 14  Honorar und Abrechnung (Veylon Partners)

14.1  Die Vergütung für Beratungsleistungen – einschliesslich Vergütungsmodell, Honorarsätze, Zahlungspläne und allfällige Erfolgsbeteiligungen – wird abschliessend im jeweiligen Beratungsvertrag geregelt. Die dort getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen.

 

14.2  Stundensatz

Der Stundensatz beträgt CHF 300.00 pro Stunde (zzgl. gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde verrechnet. Die Führung einer Zeitaufschreibung ist obligatorisch und wird von Veylon Partners durchgeführt.

 

14.3  Akontozahlung und Zwischenabrechnung

Grundsätzlich wird bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 30 % der geschätzten Auftragssumme fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist Veylon Partners berechtigt, monatliche Teilrechnungen gemäss erbrachten Leistungen zu stellen. Bei Festpreisprojekten ist ein Zahlungsplan (z.B. Anzahlung, Meilensteinzahlungen, Schlussrechnung) im Beratungsvertrag zu vereinbaren. Offerten und Kostenvoranschläge von Veylon Partners sind verbindlich; eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um bis zu 15 % gilt nicht als wesentlich und berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags.

 

14.4  Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; es werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie eine angemessene Mahngebühr berechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen mit strittigen Gegenforderungen aufzurechnen, sofern diese nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

14.5  Reisezeiten und Spesen

Reisezeiten zur Erfüllung des Beratungsauftrags werden nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet. Als Reisezeiten gelten auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit be- oder verhindert wird und soweit sie nicht von Veylon Partners selbst zu vertreten sind. Reise- und Wartezeiten für Nachtreisen (Schlafwagen, Nächtigung) werden nicht verrechnet. Reisen erfolgen mit Zustimmung des Kunden; in dringenden Fällen kann die Zustimmung nachträglich eingeholt werden.

 

Nachgewiesene projektbezogene Auslagen (Reisekosten, Übernachtung, Drucksachen, Software-Lizenzen etc.) werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern im Beratungsvertrag nicht pauschaliert vereinbart. Bei Nutzung von Fahrzeugen von Veylon Partners werden CHF 1.00 pro Kilometer verrechnet.

 

14.6  Honorar bei Auftragsabbruch

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werks aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung durch Veylon Partners, behält Veylon Partners den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 30 % des Honorars für noch nicht erbrachte Leistungen angesetzt.

 

14.7  Zahlungsverzug

Bei Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Veylon Partners von der Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche bleibt davon unberührt.

 

§ 15  Vertraulichkeit und Geheimhaltung (Veylon Partners)

15.1  Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Finanzinformationen, Strategien, Konzepte und Arbeitsergebnisse.

 

15.2  Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

     zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren;

     ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden;

     dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren;

     vom Empfänger rechtmässig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden;

     aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.

 

15.3  Veylon Partners ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern entbunden, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist. Die Schweigepflicht ist diesen vollständig zu überbinden; Veylon Partners haftet für deren Verletzung wie für einen eigenen Verstoss.

 

15.4  Veylon Partners ist berechtigt, den Namen des Kunden und die Art der erbrachten Leistung (ohne vertrauliche Details) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird vollständige Vertraulichkeit (no-reference) vereinbart.

 

15.5  Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie zeitlich unbegrenzt über deren Beendigung hinaus fort, solange die betreffenden Informationen nicht allgemein zugänglich geworden sind.

 

§ 16  Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte (Veylon Partners)

16.1  Alle Arbeitsergebnisse, Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen, Methoden und Werkzeuge, die Veylon Partners im Rahmen der Leistungserbringung erstellt oder einsetzt, unterliegen dem Urheberrecht und sonstigem Immaterialgüterrecht.

 

16.2  Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt Veylon Partners dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den projektspezifischen Arbeitsergebnissen für interne Unternehmenszwecke ein, soweit im Beratungsvertrag nicht weitergehende Rechte vereinbart sind.

 

16.3  Methoden, Frameworks, Vorlagen, Tools und Know-how, das Veylon Partners unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt hat oder entwickelt, verbleibt ausschliesslich bei der nutrion GmbH. Dies gilt auch dann, wenn solche Elemente in projektspezifischen Arbeitsergebnissen verwendet werden.

 

16.4  Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Zustimmung von Veylon Partners gegenüber der Öffentlichkeit oder Dritten zu veröffentlichen, zu lizenzieren oder kommerziell zu verwerten. Ein Verstoss berechtigt Veylon Partners zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen.

 

§ 17  Haftungsbeschränkung (Veylon Partners)

17.1  Veylon Partners erbringt Beratungsleistungen auf Basis des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Wissens und der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Beratungsempfehlungen stellen keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse dar.

 

17.2  Die Haftung von Veylon Partners und der nutrion GmbH für Schäden aus Beratungsleistungen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des im jeweiligen Projekt vereinbarten Honorars beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt ausschliesslich im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne von § 2.2; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt. Schadenersatzansprüche von Unternehmern können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden; diese Fristvereinbarung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen massgebend sind. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Veylon Partners zurückzuführen ist.

 

17.3  Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus:

     Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

     Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

     Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei in letzterem Fall die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt bleibt.

 

17.4  Veylon Partners haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet zur Verfügung gestellten Informationen des Kunden beruhen, sowie nicht für die Umsetzung von Beratungsempfehlungen durch den Kunden oder Dritte. Die unternehmerische Entscheidung und deren Umsetzung liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden.

 

§ 18  Laufzeit und Kündigung (Veylon Partners)

18.1  Laufzeit und Kündigungsmodalitäten werden im Beratungsvertrag festgelegt. Grundsätzlich endet der Vertrag mit dem Abschluss des vereinbarten Projekts.

 

18.2  Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, gilt ein Beratungsvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

18.3  Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

     Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung;

     Schwerwiegender Verletzung von Vertraulichkeits- oder Mitwirkungspflichten;

     Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen einer Partei.

 

18.4  Bei Kündigung hat der Kunde die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen zu vergüten. Bereits bezahlte Anzahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, abzüglich eines angemessenen Bearbeitungsaufwands.

Teil C – Allgemeine Bestimmungen (beide Geschäftsbereiche)

§ 19  Datenschutz

19.1  Die nutrion GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen sowie – soweit gesetzlich zulässig und auf Basis einer separaten Einwilligung – zu Marketingzwecken.

 

19.2  Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie – als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

19.3  Einzelheiten zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der separaten Datenschutzerklärung unter www.nutrion.fit/policies/privacy-policy geregelt.

 

 

19.3a  Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Einwilligung dazu, dass die nutrion GmbH seine Kontaktdaten für die Vermarktung eigener Dienstleistungen und Produkte sowie zur Weiterentwicklung des Leistungsangebots verwenden darf. Der Kunde erklärt sich einverstanden, in angemessenem Umfang Werbe- und Informationsmitteilungen per E-Mail zu erhalten. Die Kundendaten verbleiben ausschliesslich bei der nutrion GmbH. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; jede Werbe-E-Mail enthält eine Abmeldemöglichkeit.

 

19.4a  Bei Zahlungsverzug ist die nutrion GmbH berechtigt, Stammdaten des Kunden sowie Angaben zu Zahlungsverzug und offenem Saldo zum Zweck der Forderungsdurchsetzung an beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassobüros zu übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

 

19.4  Im Rahmen der Beratungsleistungen (Veylon Partners) können Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter verarbeitet werden. Soweit dies Daten Dritter betrifft, schliesst die nutrion GmbH die Pflicht, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäss Art. 28 DSGVO abzuschliessen, sofern personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Kunden verarbeitet werden. Die nutrion GmbH stellt auf Anfrage einen entsprechenden AVV-Entwurf zur Verfügung.

 

§ 20  Elektronische Kommunikation

20.1  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die nutrion GmbH für die Vertragsabwicklung und projektbezogene Kommunikation elektronische Kommunikationsmittel (E-Mail, Online-Plattformen) einsetzt. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen beim Empfänger abrufbar sind.

 

 

20.3  Elektronische Rechnungsstellung: Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, Rechnungen der nutrion GmbH in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail als PDF) zu erhalten. Diese Einverständniserklärung erfüllt die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung.

 

20.2  Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse in einem funktionsfähigen Zustand zu halten und diese regelmässig – mindestens einmal pro Woche – abzurufen, um Frist- oder Zahlungsversäumnisse zu vermeiden. Vertragsrelevante Mitteilungen können Reaktionsfristen auslösen.

 

§ 21  Änderung der AGB

21.1  Die nutrion GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden Unternehmern im Sinne von § 2.2 mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen dieser AGB nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung wirksam.

 

21.2  Für Unternehmer im Sinne von § 2.2 gilt: Widerspricht der Unternehmer der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Unternehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Für Verbraucher gilt dieser Mechanismus nicht; Änderungen werden gegenüber Verbrauchern ausschliesslich durch ausdrückliche Einwilligung wirksam.

 

21.3  Für laufende Beratungsmandate gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige AGB-Version fort, sofern im Beratungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 22  Schlussbestimmungen

22.1  Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

22.2  Gesamte Vereinbarung: Diese AGB sowie die jeweilige Einzelvereinbarung (Bestellbestätigung, Beratungsvertrag) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.

 

22.3  Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der nutrion GmbH an Dritte abzutreten.

 

22.4  Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

§ 23  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

23.1  Diese AGB und alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschliesslich dem materiellen Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

 

23.2  Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat gilt ergänzend, dass zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates durch die Rechtswahl nicht umgangen werden.

 

23.3  Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die nutrion GmbH ist berechtigt, einen Unternehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

23.4  Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäss den anwendbaren Verbraucherschutz- und Zivilprozessbestimmungen.

 

23.5  Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die nutrion GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern keine gesonderte gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

 

nutrion GmbH  |  Birkenweg 6  |  9490 Vaduz  |  Fürstentum Liechtenstein

Handelsregister FL-0002.733.545-2  |  info@nutrion.fit  |  www.nutrion.fit

Marke Veylon Partners: veylon.li

Stand: April 2026